Wer kann eine LEI beantragen?


Die folgende juristischen Personen können eine LEI beantragen:

  • Eingetragene Unternehmen* und eingetragene Tochtergesellschaften*
  • Non-Profit-Organisationen
  • Einzelunternehmer (die eine eigenständige Identität im Unternehmensregister haben)
  • Internationale Zweigstellen (die Hauptniederlassung muss bereits eine LEI haben)**.
  • Fonds und Treuhandgesellschaften

*Im Normalfall verleiht ein Handelsregister einem Unternehmen den Status „Good Standing“ (gute Reputation) verleihen, wenn es korrekte Informationen im Register führt und alle jährlichen Meldungsanforderungen erfüllt. Um einen Legal Entity Identifier zu erhalten, muss die juristische Person nicht unbedingt den Status "Good Standing" besitzen, aber sie muss AKTIV sein. Das bedeutet, dass Rechtseinheiten, die gelöscht, verschmolzen, zurückgezogen oder aus dem Register gestrichen wurden, keine Identifier-Nummer erhalten oder erneuern können.

** Eine Zweigniederlassung in einer anderen Gerichtsbarkeit/Bundesland, aber immer noch im selben Land wie die Hauptniederlassung, ist nicht berechtigt, da derzeit nur ein LEI pro Land ausgegeben werden kann.


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